Bushof und Mobilität

Zentraler Bestandteil des Masterplans ist die Neugestaltung des Bushofs und die generelle Verbesserung der Mobilität im gesamten Areal um den Bahnhof Wetzikon. Der Langsamverkehr erhält dabei besondere Aufmerksamkeit. Zwischen dem zweiten und dritten Forum wurde an zwei Lösungsansätzen weitergearbeitet. Diese sind durch die Mitwirkung der involvierten Interessengruppen wie auch der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer soweit breit abgestützt. In den anstehenden Machbarkeitsstudien werden die offenen Punkte und die offenen Fragen bis 2024 geprüft.


Ausgangslage Schlüsselelement Bushof und Mobiliät


Am Bahnhof Wetzikon verkehren neben den Zügen auch mehrere Buslinien. Der Bushof ist veraltet und genügt den Bedürfnissen der Reisenden schon länger nicht mehr. Bei der Neugestaltung sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:


  • Es braucht Platz für 12 Kanten für Gelenkbusse à 19 Meter. Diese müssen flexibel an- und wegfahren können.
  • Konkret bedeutet das, dass es 12 Haltestellen à 20 Meter geben muss.
  • Die Kantenhöhe bei allen Kanten muss gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) 22 Zentimeter betragen.

Die zwei Lösungsansätze wurden im zweiten Forum besprochen


Der neue Bushof wird auf zwei Standorte aufgeteilt, wobei der Standort in der Guyer-Zeller-Strasse in beiden Lösungsansätzen vorgesehen ist. Offen ist, ob der zweite und grössere Teil des neuen Bushofs am heutigen Standort bleibt, wie im Lösungsansatz 2 ersichtlich oder wie im Lösungsansatz 1, neu auf dem heutigen Park-and-Ride-Areal erstellt werden soll. Ab 2024 wird der Bushof behindertengerecht saniert und temporär auf dem heutigen Park-and-Ride-Areal angesiedelt. Das Provisorium dient zugleich als Versuchsanlage, wo getestet werden kann, inwiefern sich der Lösungsansatz 1 verkehrlich eignet.

Zusätzliche Anforderungen


Fussgänger:innen, Velos, Autos, Lieferwagen
und Taxis


Die vielen Fussgänger:innen (darunter zu einem grossen Teil Schüler:innen) erhalten besondere Aufmerksamkeit. Die Wege für sie sollen kurz, direkt und attraktiv sein und gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern Priorität erhalten. Für die verschiedenen Fahrzeuge braucht es Park- und Anfahrtsmöglichkeiten:


  • Park & Ride
  • Kiss & Ride (kurzes Anhalten, um jemanden aussteigen zu lassen)
  • Carsharing wie Mobility
  • Taxi – warten, bringen, abholen
  • Mehr und besser erschlossene Veloparkplätze direkt beim Bahnhof
  • Die Anlieferung u. a. das Hotel oder die Post soll zweckmässig sichergestellt werden.



Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG)


Das BehiG trat am 1. Januar 2004 in Kraft und soll sicherstellen, dass Behinderte unabhängig von der Hilfe durch Drittpersonen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, sich aus- und fortbilden und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Dazu zählt auch und insbesondere die unabhängige Nutzung des öffentlichen Verkehrs.


Mehr Informationen zum BehiG finden Sie hier. Es braucht Platz für 12 Kanten für Gelenkbusse à 19 Meter.



Informationen zum aktuellen Fahrzeugpark der VZO gibt es hier.