Schritt 1: Zielkatalog und Zielkonzept (2022 bis 2023)
Im ersten Schritt legt die Projektleitung die Grundlagen des Projekts fest und erarbeitet unter Einbezug der Begleitgruppe und der Spezialkommission erste Stossrichtungen. Dazu werden bestehende Studien und Grundlagen gesichtet, die Projektabsichten abgestimmt und die Bedürfnisse und Ziele der Entwicklung zusammengefasst. Mit den ersten Stossrichtungen werden Teilentwürfe und zwei Lösungsansätze erarbeitet und in den Forums-Veranstaltungen besprochen. Daraus abgeleitet entsteht ein erster Enwurf für ein Zielkonzept, das in einem Plan und einem Erläuterungsbericht festgehalten wird.
Schritt 2: Machbarkeitsstudien (2023 bis 2024)
Die Projektabsichten werden in verschiedenen Teilprojekten auf die Machbarkeit geprüft. Dieser Schritt ist insbesondere wichtig, um die finanziellen Auswirkungen abschätzen und planen zu können.
Schritt 3: Abschluss Masterplan (ab 2024)
Der Masterplan wird finalisiert und die Kostenverteilung zwischen der Stadt Wetzikon und der SBB festgelegt.
Nachfolgende Schritte (ab 2025)
Anschliessend verabschieden der Stadtrat von Wetzikon und das Projektboard der SBB den Masterplan. Aus dem Masterplan wird dann ein Rahmenkredit abgeleitet, über den die Stimmbevölkerung voraussichtlich 2025 abstimmen wird. Wird der Rahmenkredit angenommen, können die einzelnen öffentlichen Vorhaben schrittweise umgesetzt werden. Mit dem Abschluss des Masterplans stehen für private Grundeigentümer sowie für die SBB einige weitere Schritte an, bis gebaut werden kann. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch unklar, welche Anpassungen im Planungsrecht (bspw. im Zonenplan) notwendig sind.