Was ist ein Masterplan?

Absicht


Die Stadt Wetzikon und die SBB engagieren sich gemeinsam mit allen Beteiligten sowie der betroffenen Anspruchsgruppen für ein breit abgestütztes Zielbild und einem zukunftsfähigem Masterplan für den Stadtraum Unterwetzikon. Der Masterplan soll die verschiedenen öffentlichen und privaten Bauvorhaben koordinieren und betrieblich in Übereinstimmung bringen. Dabei soll die gestalterische Aufwertung des gesamten Bahnhofareals zu einem attraktiven, pulsierenden Lebensraum für Begegnungen mit einem neuen, regionalen Bushof im Vordergrund stehen. Aber auch die Verbindung zu den Stadtteilen rund um den Bahnhof stellt eine zentrale Forderung dar.

Was ist ein Masterplan?


Der Masterplan zeigt die von der Stadt Wetzikon und der SBB gemeinsam angestrebte Entwicklungsstrategie für den Stadtraum Unterwetzikon auf. Dabei werden nicht nur Ideen und Pläne für die Gestaltung des Stadtraums erarbeitet, sondern auch verbindliche Aussagen zu Kosten, Finanzierung, Verantwortlichkeiten und Machbarkeit getroffen. Der Masterplan wird durch Stadtrat und SBB als Absichtserklärung beschlossen. Damit verpflichten sich die beiden Planungspartner, die zukünftige Entwicklung und die erforderlichen Planungsinstrumente auf den Masterplan abzustützen.

Alle Schlüsselemente in einem Plan


Liegt der Masterplan voraussichtlich per Ende 2024 vor, so stehen für private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, wie auch die SBB und die Stadt Wetzikon, weitere Planungsschritte an, bis schlussendlich gebaut werden kann. Verschiedene Schlüsselelemente im Projekt- und Beobachtungsperimeter sind zu koordinieren und in der Phase der Machbarkeitsstudie zu überprüfen. Sie sind in folgender Übersicht dargestellt:


Übersicht aller Schlüsselelemente


Wechselhafte Geschichte


Schon seit langem ist klar, dass das Gebiet um den Bahnhof Wetzikon weiterentwickelt werden muss. Es ist stark unternutzt, das Potenzial zur Verdichtung und Aufwertung ist hoch. Der Bushof genügt den Bedürfnissen
nicht mehr, u. a. auch wegen des Behindertengleichstellungsgesetzes von 2004 (BehiG). In den letzten 40 Jahren haben verschiedene Akteur:innen versucht, das Areal zu entwickeln – grösstenteils mit nicht abgestimmten Einzelprojekten und ohne Mitwirkung der betroffenen Personengruppen und der Bevölkerung.


Die Stadt Wetzikon hat zahlreiche dieser Pläne mitfinanziert, realisiert wurde jedoch bislang keines. Aus diesen Fehlern hat man gelernt: Der neue Masterplan wird unter breiter Mitwirkung von Interessensgruppen erarbeitet und die Teilprojekte werden gut aufeinander abgestimmt.

Vorgehen in drei Schritten


Der Masterplan wird in drei Schritten über einen Zeitraum von drei Jahren erarbeitet.


Schritt 1: Zielkatalog und Zielkonzept (2022 bis 2023)
Im ersten Schritt legt die Projektleitung die Grundlagen des Projekts fest und erarbeitet unter Einbezug der Begleitgruppe und der Spezialkommission erste Stossrichtungen. Dazu werden bestehende Studien und Grundlagen gesichtet, die Projektabsichten abgestimmt und die Bedürfnisse und Ziele der Entwicklung zusammengefasst. Mit den ersten Stossrichtungen werden Teilentwürfe und zwei Lösungsansätze erarbeitet und in den Forums-Veranstaltungen besprochen. Daraus abgeleitet entsteht ein erster Enwurf für ein Zielkonzept, das in einem Plan und einem Erläuterungsbericht festgehalten wird.

Schritt 2: Machbarkeitsstudien (2023 bis 2024)
Die Projektabsichten werden in verschiedenen Teilprojekten auf die Machbarkeit geprüft. Dieser Schritt ist insbesondere wichtig, um die finanziellen Auswirkungen abschätzen und planen zu können.


Schritt 3: Abschluss Masterplan (ab 2024)
Der Masterplan wird finalisiert und die Kostenverteilung zwischen der Stadt Wetzikon und der SBB festgelegt.


Nachfolgende Schritte (ab 2025)
Anschliessend verabschieden der Stadtrat von Wetzikon und das Projektboard der SBB den Masterplan. Aus dem Masterplan wird dann ein Rahmenkredit abgeleitet, über den die Stimmbevölkerung voraussichtlich 2025 abstimmen wird. Wird der Rahmenkredit angenommen, können die einzelnen öffentlichen Vorhaben schrittweise umgesetzt werden. Mit dem Abschluss des Masterplans stehen für private Grundeigentümer sowie für die SBB einige weitere Schritte an, bis gebaut werden kann. Zum heutigen Zeitpunkt ist noch unklar, welche Anpassungen im Planungsrecht (bspw. im Zonenplan) notwendig sind.